Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

HafenCity
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft über

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4.4 ÖPNV-Erschließung
Das Rückgrat für die ÖPNV-Erschließung soll die neue U-Bahnlinie „U4" bilden. Es ist vorgesehen, diese im Bereich des Hamburger Rathauses aus dem vorhandenen U-Bahnnetz auszufädeln. Die Planung sieht hierfür eine neu zu bauende Tunnelstrecke vor, die in einem Bogen von Westen kommend in die HafenCity führt mit der Option einer späteren Verlängerung in Richtung Wilhelmsburg und Harburg. (vgl. auch Senatsdrucksache „Aus- und Umbau des Hamburger U-Bahnnetzes", Drucksache 2002/1411 vom 7.1.2003). Im Bereich des Überseequartiers und des Magdeburger Hafens soll diese U-Bahn ihre zentrale Haltestelle erhalten. Eine zweite Haltestelle ist im Bereich südlich Versmannstraße / Baakenhafen vorgesehen.
Die Inbetriebnahme der U-Bahn in die HafenCity ist in 2011 vorgesehen. Die vorbereitenden Untersuchungen für das Planfeststellungsverfahren sind eingeleitet. Mit den eigentlichen Bauarbeiten wird nach Planfeststellungsbeschluss voraussichtlich ab Mitte 2006 begonnen.
Für diese U-Bahnanlagen werden zurzeit die technischen Einzelheiten entwurfsmäßig erarbeitet. Verbindliche und detaillierte Aussagen zur Lage und Ausgestaltung der U-Bahnanlagen sind von daher erst nach Abschluss dieser ingenieurtechnischen Entwurfsbearbeitung und dem Abschluss des förmlichen Planfeststellungsverfahrens möglich.

Die nachfolgenden Rahmenvorgaben für die U-Bahnplanung sind von den Investoren zu beachten. Dabei handelt es sich insbesondere um die Zielsetzung, eine möglichst hohe Akzeptanz des U-Bahnsystems zu gewährleisten. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist eine leichte, schnelle und attraktive Zugänglichkeit der zentralen Haltestelle auf kurzen Wegen, d.h. es sind von den Beteiligten alle Anstrengungen zu unternehmen, eine möglichst geringe Tiefenlage der Bahnsteiganlagen unter der zukünftigen Oberfläche zu erreichen. Mindestens ein Ausgang einer zukünftigen U-Bahnhaltestelle muss so angeordnet werden, dass ein leichter Übergang zum straßengebundenen ÖPNV (Bus) eingerichtet werden kann. Darüber hinaus muss die allgemein öffentliche und ungehinderte Zugänglichkeit zur U-Bahnhaltestelle unabhängig von irgendwelchen Öffnungszeiten angrenzender oder integrierter Nutzungen über mindestens zwei Ein- und Ausgänge jederzeit gegeben sein. Bei der Festlegung der Lage dieser Ausgänge wie die der Haltestelle selbst werden schließlich zusätzlich auch bautechnische Erfordernisse, der Hochwasserschutz von 8,30 m ü. NN und die in dem Bereich vorhandenen Bodenverunreinigungen in einem planerischen Abwägungsprozess zu berücksichtigen sein.
Es ist davon auszugehen, dass die HafenCity mit zwei Haltestellen attraktiv erschlossen wird. Unter dem Vorbehalt der weiteren Planungen wird im Bereich des engeren Überseequartiers eine Lage der Haltestelle in direkter Näher zum Magdeburger Hafen bevorzugt. Eine im Übersichtsplan Anlage A dargestellte Haltestelle unter dem Baakenhafen bietet gute Voraussetzungen für eine optimale Erschließung der künftigen Quartiere entlang des Lohseparkes und des Geländes des südlichen Baakenhafens, muss aber im Hinblick auf die technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Realisierung im Zuge des weiteren Planungsverfahrens noch näher geprüft werden.

Die für die U-Bahnanlagen noch nicht abgeschlossene ingenieurtechnische Entwurfsbearbeitung bietet den Vorteil, dass im Rahmen der dargestellten verkehrlichen und technischen sowie der gesetzlichen Vorgaben bei einer zeitgerechten Abstimmung mit anderen Planungen eine optimale Integration von öffentlicher Verkehrsanlage und privatem Investment zum beiderseitigen Nutzen erreicht werden kann. Voraussetzung hierfür ist die Sicherstellung einer eindeutigen anlagenbezogenen Kostentrennung und -zuordnung. Um für die Beteiligten unnötige und u.U. auch kostenintensive Sonderkonstruktionen von Anbeginn an zu vermeiden, ist dementsprechend in dem für den Trassenverlauf der U-Bahn vorgesehenen Korridor ein rd. 35 m breiter Streifen von Tiefgründungen freizuhalten. Abweichende Lösungen müssen im weiteren Planverfahren geklärt werden. Zusätzlich werden bei der Planung und Ausführung von Überbauungen der U - Bahnanlagen jeweils die spezifischen Auflagen und Hinweise der HOCHBAHN AG zu beachten sein. Der Bau und Betrieb, die Unterhaltung und die Instandsetzung der U-Bahnanlagen sowie Erneuerungsmaßnahmen müssen bei Überbauungen dauerhaft gewährleistet sein und ggf. grundbuchrechtlich gesichert werden. Die für den U-Bahn-Bau erforderliche, östlich der Neue-Achse-Ost vorgesehene Baustelleneinrichtung ist bis zur Fertigstellung der Strecke von Bebauungen freizuhalten.

Dem Bedienungsmodell des Hamburger Verkehrsverbundes entsprechend wird ergänzend zur U-Bahn die kleinräumige Erschließung der Quartiere durch Buslinien erfolgen. Festlegungen hierzu sind erst zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich. Ein Parallelverkehr zur U-Bahn durch Buslinien wird jedoch in jedem Falle vermieden.